Fahrschule Gratl|  
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|  Duale-Ausbildung  |


Mit 01.01.2006 tritt die 51. KDV-Novelle in Kraft, die große Veränderungen bei der Führerscheinausbildung mit sich bringt. Ab jetzt gibt es für die Klasse B neben der L17-Ausbildung noch die sogenannte Duale-Ausbildung. Die Grundidee dieser Änderung ist einerseits eine Erweiterung der Mindestausbildung und andererseits eine flexiblere Form der Vollausbildung, die es erlaubt, mehr auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Führerscheinwerbers einzugehen. Beide Formen der Ausbildung stimmen in Vor- und Grundschulung überein, daher besteht auch jederzeit die Möglichkeit von einer Form in die andere zu wechseln.



» Wie funktioniert das nun?

    Die Theorieausbildung besteht nach wie vor aus 32 Theorielektionen. Nach Abschluss des Theoriekurses kannst du dich jederzeit für die Theorieprüfung anmelden, die du ab einem Alter von 17 1/2 Jahren ablegen kannst.

    Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Grundkurs auf unserem Übungsplatz. Dort lernst du dein Auto kennen, lernst bremsen, schalten,... und kannst dich mit dem Fahrgefühl anfreunden. In den darauffolgenden Fahrstunden wird dein Fahrkönnen weiter ausgebaut und perfektioniert, alles nach einem von Pädagogen und Fahrschul-Insidern entwickelten Ausbildungsplan, sodass du auch selbst über deine Lern-Fortschritte ständig informiert bist.

    Die praktische Ausbildung läuft für alle, die ab 01.01.2006 bei der Behörde ihren Führerscheinantrag eingereicht haben, wie folgt ab: (1 Fahrlektion = 50 Min.)




    Die 1000 km Fahrt mit dem Übungsschild und die Beobachtungsfahrt können entfallen, wenn die Hauptschulung in der Fahrschule absolviert wird, dann könnt ihr mit dem Übungsschild so viele Kilometer fahren, wie ihr wollt und braucht dies nicht im Fahrtenbuch festhalten;

    Die Voraussetzungen für die Fahrten mit dem Übungsschild:

    • 32 Theorielektionen
    • 6 Fahrlektionen + 1 Lektion mit dem Begleiter (dieser braucht mind. 7 Jahre den B Führerschein und es dürfen die letzten 3 Jahre keine groben Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften vorliegen)
    • Mit der Bestätigung, original Führerschein des bzw. der Begleiter, Zulassungsscheinkopie des Fahrzeuges und ärztlichem Attest des Führerschein-Bewerbers zur BH Reutte (Bürgerservice) das Übungsschild beantragen
    • Der Versicherung melden, dass man mit dem Übungsschild fährt
    • Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit der Tafel L Übungsfahrt gekennzeichnet sein, der Bescheid und beide Lichtbildausweise müssen mitgeführt werden
    • Die Tafel L muss entfernt werden wenn jemand anderes fährt
    • Es gilt nicht nur für den Bewerber, sondern auch für den Begleiter striktes Alkoholverbot
    • Es darf nur in Österreich gefahren werden

     


» Vorteile der Dualen-Ausbildung:

    • Anhebung der Mindestausbildung – für mehr Verkehrssicherheit
    • Einschulung der Begleiter Zusammenarbeit Eltern und Fahrschule
    • Kein 18 Stunden Limit – je nach Fahrkönnen braucht man mehr oder weniger Fahrstunden (12 + x Lektionen Hauptschulung)
    • Mehr Fahrpraxis für Übungsschildfahrer
    • Geringere Angebotsunterschiede Voll- oder Duale Ausbildung






    Das Team der Fahrschule Gratl freut sich schon auf dich!

 

 www.fahrschule-gratl.at