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| Duale-Ausbildung |
Mit 01.01.2006 tritt die 51. KDV-Novelle in Kraft, die große Veränderungen bei der Führerscheinausbildung mit sich bringt. Ab jetzt gibt es für die Klasse B neben der L17-Ausbildung noch die sogenannte Duale-Ausbildung. Die Grundidee dieser Änderung ist einerseits eine Erweiterung der Mindestausbildung und andererseits eine flexiblere Form der Vollausbildung, die es erlaubt, mehr auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Führerscheinwerbers einzugehen. Beide Formen der Ausbildung stimmen in Vor- und Grundschulung überein, daher besteht auch jederzeit die Möglichkeit von einer Form in die andere zu wechseln.
» Wie funktioniert das nun?
Die Theorieausbildung besteht nach wie vor aus 32 Theorielektionen. Nach Abschluss des Theoriekurses kannst du dich jederzeit für die Theorieprüfung anmelden, die du
ab einem Alter von 17 1/2 Jahren ablegen kannst.
Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Grundkurs auf unserem Übungsplatz. Dort lernst du dein Auto kennen, lernst bremsen, schalten,... und kannst dich mit dem Fahrgefühl anfreunden. In den darauffolgenden Fahrstunden wird dein Fahrkönnen weiter ausgebaut und perfektioniert, alles nach einem von
Pädagogen und Fahrschul-Insidern entwickelten Ausbildungsplan, sodass du auch selbst über deine Lern-Fortschritte ständig informiert bist.
Die praktische Ausbildung läuft für alle, die ab 01.01.2006 bei der Behörde ihren Führerscheinantrag eingereicht haben, wie folgt ab: (1 Fahrlektion = 50 Min.)

Die 1000 km Fahrt mit dem Übungsschild und die
Beobachtungsfahrt können entfallen, wenn die Hauptschulung in der Fahrschule
absolviert wird, dann könnt ihr mit dem Übungsschild so viele Kilometer
fahren, wie ihr wollt und braucht dies nicht im Fahrtenbuch festhalten;
Die
Voraussetzungen für die Fahrten mit dem Übungsschild:
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32
Theorielektionen
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6
Fahrlektionen + 1 Lektion mit dem Begleiter (dieser braucht mind. 7
Jahre den B Führerschein und es dürfen die letzten 3 Jahre keine groben
Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften vorliegen)
-
Mit
der Bestätigung, original Führerschein des bzw. der Begleiter,
Zulassungsscheinkopie des Fahrzeuges und ärztlichem Attest des
Führerschein-Bewerbers zur BH Reutte (Bürgerservice) das Übungsschild
beantragen
-
Der Versicherung melden, dass man mit dem Übungsschild fährt
-
Das
Fahrzeug muss vorne und hinten mit der Tafel L
Übungsfahrt gekennzeichnet sein, der Bescheid und beide
Lichtbildausweise müssen mitgeführt werden
- Die Tafel L muss entfernt
werden wenn jemand anderes fährt
-
Es
gilt nicht nur für den Bewerber, sondern auch für den Begleiter striktes
Alkoholverbot
-
Es
darf nur in Österreich gefahren werden
» Vorteile der Dualen-Ausbildung:
- Anhebung der Mindestausbildung – für mehr
Verkehrssicherheit
- Einschulung der Begleiter
–
Zusammenarbeit Eltern und Fahrschule
- Kein 18 Stunden Limit
– je nach Fahrkönnen braucht
man mehr oder weniger Fahrstunden (12 + x Lektionen Hauptschulung)
-
Mehr
Fahrpraxis
für Übungsschildfahrer
- Geringere Angebotsunterschiede
–
Voll- oder Duale Ausbildung
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| www.fahrschule-gratl.at |
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