Alle Kandidaten, die ab dem 01.01.2003 bei der Behörde die Führerscheinklasse A oder B beantragen, müssen die Mehrphasen-Ausbildung absolvieren!
» Was bleibt gleich?
Du besuchst wie bisher den Fahrschulunterricht, absolvierst deine Fahrstunden und legst die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ab.
» Was ist nun neu?
Zusätzlich musst du aber nach dem Führerscheinerwerb im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch absolvieren. Über diese Fahrten und Kurse musst du keine Prüfung ablegen, sie sind aber unbedingt nötig, um den begehrten "Scheckkarten-Führerschein" zu behalten!
» Mehrphasenausbildung für die Klasse A:
3 bis 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins ist ein eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch zu besuchen.
Inhalt eines Fahrsicherheitskurses für die Klasse A:
- Slalomfahren (richtiges Umlegen des Motorrades)
- Bremsübungen
- Bremsausweichübungen
- Intensives Training der richtigen Kurventechnik
- Richtige Blicktechnik
- Handlingtraining
» Mehrphasenausbildung für die Klasse B:
2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins ist eine erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren. Diese Perfektionsfahrt entfällt bei L17 Führerscheinbesitzern.
3 bis 9 Monate nach Erhalt des Führerscheins ist ein eintägiges Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch zu besuchen.
Inhalt eines Fahrsicherheitskurses für die Klasse B:
- Überprüfung der Sitzposition, Lenkübungen
- Bremsübungen (Gefahrenbremsung, Notbremsung, Bremswegvergleich
- Bremsausweichübungen
- Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn
- Richtiges Kurvenfahren und Bremsen in der Kurve
- Korrigieren eines übersteuernden Fahrzeuges (Schleudern, Schieben)
6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins ist eine weitere Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren (frühestens jedoch 3 Monate nach der ersten Perfektionsfahrt).
Das Team der Fahrschule Gratl freut sich schon auf dich!