Klasse B L17 - Die vorgezogene Lenkberechtigung ab 15,5 Jahren

Mehr Ausbildung - Mehr Sicherheit - Weniger Unfälle

Theorie

  • Teil 1 - Grundwissen = Basisunterricht (Verkehrszeichen, Kreuzungen, Allgemeines,....) falls du noch keinen Füherschein hast
  • Teil 2 = B - Modul = klassenspezifischer Teil für PKW (Autotechnik, ...)

Kurszeiten

  • 2 Wochenkurs:
    • von 16:00 - 20:00 Uhr
  • 4 Wochenkurs
    • von 16:00 - 18:00 oder
    • von 18:00 - 20:00

Praxis

  • Fahrstunden ab 15,5 Jahren möglich
  • 12 Fahrstunden = Bestätigung der Fahrschule über die Grundausbildung
  • 3000 km mit Begleitung (alle 1000 km Überprüfungsfahrt = 1 Fahrlektion + 1 UE Gespräch in der Fahrschule)
  • abschließend 2 Fahrlektionen

mit zu bringen sind ...

  • 1 neues Passfotos (EU - Fotos)
  • € 700.- Anzahlung
  • Passkopie
  • Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung (mind. 6 h)

Prüfung

  • Therorieprüfung bereits nach dem Theoriekurs möglich
  • Praxisprüfung mit dem Fahrschulauto ab 17 Jahren

mehr Infos ...

... einfach anrufen unter:

  • 05672 622 23 (Büro)
  • 0676 588 33 88 (Moni)
  • 0676 588 22 88 (Steffi/Janina)
  • 0676 588 44 88 (Gerhard)

    Mit diesem Führerschein darf ich folgende Fahrzeuge fahren

    Klasse BV = L17

    • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
    • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
    • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
    • beim Ziehen von Anhängern immer die Anhängelast im Zulassungsschein beachten !!!
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (ab 21 Jahre) [nationale Bestimmung]
    • alle Quads: nicht vergessen
      • Sturzhelm, eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und
      • seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen
        auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden)
      • in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.

    Gültig (zur Zeit) in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark