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Lkw und Bus

Beruf, Berufung oder 2.Standbein - Berufkraftfahrerausbildung CD95

LKW

Voraussetzungen

  • ärztliches Attest
  • 16 h Erste-Hilfe-Kurs
  • Verkehrspsychologisches Screening 
  • Mindestalteralter Ausbildung 20,5 Jahre
    • bis 24 Jahre auf D1 eingeschränkt
    • außer Berufskraftfahrerausbildung D95

Theorie

  • C = 10 UE
  • CE = 6 UE

 Das heißt 16 UE werden auf 4 Tage aufgeteilt.

  • Berufkraftfahrerausbilung C95 im Anschluss

Praxis

  • von Klasse B auf C = 10 UE 
    • davon 6 UE auf C
    • und 4 UE auf CE

Kurse

Die nächsten Kurse beginnen am:

  • Mittwoch, 20.11.2024 - um 16 Uhr (letzter Kurs im Jahr 2024)

Bei Bedarf werden zusätzliche Kurse eingeschoben

Die geplanten Termine finden nur bei genügend Teilnehmer statt.

Prüfung

  • Theorieprüfung jeden Dienstag
    • neu ab 2013: es wird kein Allgemeiner Teil geprüft!!!
  • Fahrprüfung Donnerstags (nicht jede Woche - nach Einteilung der Landesregierung)
    • verlängerte Fahrprüfung für D95
  • theoretische Berufkraftfahrerprüfung beim Land Tirol

Befristungen

Befristungen und ärztliches Gutachten

ab dem 1. Nov. 1997 ausgestellte Lenkberechtigungen gilt

  • C1 bis zum 60. Lebensjahr 10 Jahre
  • C  bis zum 60. Lebensjahr 5 Jahre
  • C1 ab dem 60. Lebensjaht: 5 Jahre
  • C ab dem 60. Lebenjahr: 2 Jahre

vor dem 1. Nov. 1997 ausgestellte Lenkberechtigungen gilt

  • C1 ab dem 45. Lebensjahr 10 Jahre (3 Jahre Frist)
  • C ab dem 45. Lebensjahr 5 Jahre (3 Jahre Frist)
  • C1  ab dem 60. Lebesjahr 5 Jahre
  • C   ab dem 60. Lebensjahr 2 Jahre

!!! Vorsicht !!! Bei Fristablauf muß innerhalb von 18 Monaten ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden. Sonst ist eine neuerliche Lkw-Führerscheinprüfung notwendig. (3 monatige Fristverlängerung möglich bei einer Unschuldsvermutung)

BUS

Voraussetzungen

  • ärztliches Attest
  • Mindestalter für die Ausbildung 17,5 Jahre
  • Führerschein bis 21 Jahre auf C 1 (bis 7,5 t) eingeschränkt
    • außer Berufskraftfahrerausbildung C95

Theorie

  • Ausdehnung von B = 12 UE
  • Ausdehnung von C = 4 UE
  • im Anschluss Berufskraftfahrerausbildung D95

Praxis

  • Ausdehnung von B auf D = 8 UE
  • Ausdehnung von B auf D + DE = 10 UE 
    • davon 6 UE auf D
    • und 4 UE auf DE
  • Ausdehnung von C auf D = 4 UE
  • Ausdehnung von C auf D + DE = 8 UE
    • davon 4 UE auf D
    • und 4 UE auf DE

Kurse

Die nächsten Kurse beginnen am:

  • Mittwoch, 20.11.2024 - um 16 Uhr (letzter Kurs im Jahr 2024)

Bei Bedarf werden zusätzliche Kurse eingeschoben

Die geplanten Termine finden nur bei genügend Teilnehmer statt.

Prüfung

  • Theorieprüfung jeden Dienstag
    • neu ab 2013: es wird kein Allgemeiner Teil geprüft!!!
  • Fahrprüfung Donnerstags (nicht jede Woche - nach Einteilung der Landesregierung)
    • verlängerte Fahrprüfung für C95
  • theoretische Berufskraftfahrerprüfung beim Land Tirol

Befristungen

Befristung:

  •  bis 60. Lebensjahr: alle 5 Jahre
  •  ab 60. Lebensjahr: alle 2 Jahre

Führerschein - Verlängerung bei der BH - Reutte:

  • dem ein Passfoto und
  • ein ärztliches Gutachten beizulegen ist

!!! Vorsicht !!! Bei Fristablauf muss innerhalb von 18 Monaten ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden. Sonst ist eine neuerliche Bus-Führerscheinprüfung notwendig. (3 monatige Fristverlängerung möglich bei einer Unschuldsvermutung) 

Interessantes

  • Verkehrpsychologisches Screening:
    • 2 stündige Kurzuntersuchung deiner Beobachtungs-, Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit.
    • Danach folgt ein Geprach mit dem Verkehrpsychologen. Werden beim Kurztest Mängel festgestellt ist ein voller Psychotest zu absolvieren.

Mit diesem Führerschein darf ich folgende Fahrzeuge fahren

  • C1- Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
  • C1E - Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

  • C - Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen

Sonderkraftfahrzeuge
Fahrzeuge der Klasse D1 oder D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C vor dem 1. November 1997 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient

  • CE - Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • D1 - Kraftwagen mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern
  • D1E - Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • D - Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen

Sonderkraftfahrzeuge

  • DE - Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg