Pkw - ab 17,5 Jahren

täglich wichtig und immer wertvoll

Theorie

  • Teil 1 - Grundwissen (Verkehrszeichen, Kreuzungen, Allgemeines,....) falls du noch keinen Führerschein hast
  • Teil 2 - Spezialwissen Auto = klassenspezifischer Teil (Technik, ...)

Kurszeiten

  • 2 Wochenkurs: von 16:00 - 20:00 Uhr
  • 4 Wochenkurs: von 16:00 - 18:00 Uhr oder von 18:00 - 20:00 Uhr

Grundwissen: Montag - Freitag (5 Tage)

B-Modul: Montag - Mittwoch (3 Tage)

Praxis

Normal oder Kombi (L Tafel)

  • Mindestens 18 Fahrstunden (a 50 min = 1 UE)
    • Vorschulung 3 UE
    • Grundschulung 3 UE
    • Hauptschulung 6 UE
    • Perfektionsschulung 5 UE
    • Prüfungsvorbereitung 1 UE
    • Bei Normal: davon  1 UE Nachtfahrt
    • Bei Kombi: 1 UE Einweisung der Begleiter

Dual (L Tafel)

  • Mindestens 12 Fahrstunden (a 50min = 1 UE)
    • Vorschulung 3 UE
    • Grundschulung 3 UE
    • Beobachtungsfahrt nach 1000km 1UE
    • Perfektionsschulung 4 UE
    • Prüfungsvorbereitung 1 UE
    • davon 1 UE Einweisung der Begleiter

Voraussetzungen

  • Mindestalter ab 17,5 Jahre
  • ärztliches Gutachten

mit zu bringen sind ...

  • 1 neues Passfotos (EU - Fotos)
  • Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung (mind. 6 h)
  • Passkopie per E-Mail verschicken
  • € 700,- Anzahlung vorher Überweisen

Prüfung

  • jeden Dienstag Theorieprüfung
    • jeden Donnerstag Fahrprüfung
      • Termine für die Vor- und Hauptprüfungen im Büro vereinbaren

      mehr Infos ...

      ... bei weiteren Fragen einfach anrufen unter:

      • 05672 622 23 (Büro)
      • 0676 588 33 88 (Moni)
      • 0676 588 22 88 (Steffi/Janina)
      • 0676 588 44 88 (Gerhard)
      • 0676 588 77 88 (Werner)

      Mit diesem Führerschein darf ich folgenden Fahrzeugen fahren

      PKW-Führerschein = Lenkberechtigung der Klasse B

      • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
      • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
      • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
      • beim Ziehen von Anhängern immer die Anhängelast im Zulassungsschein beachten !!!
      • dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (ab 21 Jahre) [nationale Bestimmung]
      • alle Quads: nicht vergessen
        • Sturzhelm, eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen
        • auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden)
        • in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.

      Ohne Prüfung sind folgende Zusatzausbildungen möglich:

      • Krafträder der Klasse A1, wenn
        • der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
        • 6 Fahrlektionen (ohne Prüfung)
        • der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist (nationale Bestimmung)
      • Code 96:
        • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg) bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, sofern
        • eine theoretische = 3 Lektionen (ohne Prüfung)
        • und praktische Ausbildung = 4 Fahrlektionen (ohne Prüfung) absolviert wird